Terminvereinbarung, Anforderung von Rezepten und Überweisungen
rund um die Uhr ohne Warteschleife unter: 0911-98160145
Das Anfertigen von Röntgenbildern des Skelettsystems ist ein wichtiger Bestandteil der orthopädischen Diagnostik. Röntgenbilder helfen dabei, eine klinische Diagnose, die durch körperliche Untersuchung gestellt wurde, zu sichern.
Auch im Zeitalter der computerunterstützten Diagnoseinstrumente (Computertomographie, Kernspintomographie) hat die Aussagekraft eines Röntgenbildes nicht an Wert verloren. Nicht jede Krankheit führt zu Veränderungen, die mit Hilfe von Röntgenaufnahmen nachgewiesen werden können. Deshalb ist eine Röntgenaufnahme nicht in allen Fällen erforderlich oder sinnvoll.
Eine Röntgenaufnahme muss immer dann angefertigt werden, wenn z.B. nach einem Unfall ein Knochenbruch ausgeschlossen werden soll oder degenerative Veränderungen an Wirbelsäule und Gelenken als Schmerzursachen nachgewiesen werden sollen. Sie dokumentiert auch mögliche Fehlstellungen, z.B. an der Wirbelsäule oder an Gelenken.
Die Aussage eines Röntgenbildes beschränkt sich auf den jeweils abgelichteten Körperteil. Rückschlüsse auf den Zustand der Weichteile z.B. der Bandscheiben der Wirbelsäule oder des Meniskus am Knie kann man nur indirekt ableiten. Wesentliche Körperteile, wie Muskeln, Sehnen, Gelenkkapseln und Bänder, werden von Röntgenbildern nicht oder nur schattenhaft erfasst. Hier muss auf andere Untersuchungsmethoden, wie z.B. Sonographie und Kernspintomographie zurückgegriffen werden.
Röntgen ist immer mit einer, wenn auch geringen, Strahlenbelastung verbunden. Deshalb sind eine zeitgemäße technische Ausstattung und die verantwortungsvolle Bedienung der Anlage durch geschulte Mitarbeiter/-innen besonders wichtig (Buch – Praktische Röntgendiagnostik Orthopädie und Unfallchirurgie). In den letzten Jahren konnte die Strahlenbelastung beim Röntgen erheblich gesenkt werden. Inzwischen ist die Belastung durch ein korrekt angefertigtes Röntgenbild deutlich geringer als die, welcher ein Mensch auf einem Transatlantikflug ausgesetzt ist. Schwangere Frauen und Patienten, die trotz ausführlicher Information auf Röntgendiagnostik verzichten möchten, werden nicht geröntgt.
Es sollte keine unnötige Röntgendiagnostik betrieben werden. Röntgenbilder, die erst vor einigen Wochen oder wenigen Monaten angefertigt wurden, sollten bei einer orthopädischen Untersuchung zur Verfügung stehen. Dann kann entschieden werden, ob ein neues Röntgen notwendig ist. Darüber hinaus können Röntgenbilder, auch wenn sie älteren Datums sind, eine große Hilfe in der Verlaufsbeurteilung chronischer Erkrankungen sein.