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Das Diabetische Fußsyndrom
im Volksmund auch „diabetischer Fuß“ genannt, ist ein Syndrom im Zusammenhang mit Gefäß- und Nervenveränderungen beim Diabetes mellitus, das am häufigsten bei Patienten mit Diabetes Typ 2(sog. Zuckerkrankheit) auftritt. Etwa 15 % der Diabetiker entwickeln im Laufe ihres Lebens in Folge ihrer Erkrankung schmerzlose, schlecht heilende Wunden an den Füßen. Bei einem Kleinen Teil der Patienten kommt es zu einem Zusammenbruch des knöchernen Anteile des Fußes (Charcot-Fuß).
Hier ist ein Beispiel für die Folgen solcher Veränderungen
Um Patienten mit Fußbeschwerden, auch mit schwerwiegenden Fußfehstellungen besser zu bahandeln, haben wir vor 20 jahren ein Fußsprechstunde eingerichtet und eine enge Zusammenarbeit mit Orthopädischen Schuhmachern und Fußpflegern begonnen.
Wichtig ist, dass prinzipiell der Schuh dem Fuß passt, umgekehrt ist das nicht möglich.
Die Verordnung von orthopädischen Maßschuhen für Patienten mit diabetischem Fußsyndrom zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen sollte die indikativen Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses (Produktgruppe 31, Schuhe) berücksichtigen, welche sich an Empfehlungen der DGOOC anlehnen. Die Zuordnung des Patienten mit diabetischem Fußsyndrom zur entsprechenden Risikoklasse sollte der Verordnung zu entnehmen sein.
Ein Rezept (Muster 16) lässt bekanntlich nur wenig Platz zur Übermittlung der verordnungsrelevanten Befunde, was wiederum häufig Rückfragen der Krankenkassen bzw. des Medizinischen Dienstes zu orthopädischen Maßschuh-Verordungen nach sich zieht, ist oft mit zusätzlicher Schreibarbeit verbunden und führt häufig zu einer langen Wartezeit bis zur Genehmigung bzw. Ablehung der Rezeptanforderung.
Wie beim Landestreffen des Berufsverbandes (BVOU) in Baden am 11. November 2006 schon präsentiert hat der interdisziplinäre Arbeitskreis Diabetischer Fuß Baden-Württemberg (in Zusammenarbeit mit dem MDK) einen Verordnungsbogen entwickelt, um Patienten mit entsprechenden Fußveränderungen besser und vor allem schneller versorgen zu können. Dies soll durch eine Verbesserung der Kommunikation mit den Leistungserbringenden Orthopädieschumachern, aber auch mit den Kostenträgern erreicht werden, um hier über eine zeitnahe und vor allem qualifizierte orthopädieschuhtechnische Versorgung zu erreichen. , der Hausärzteverband wurde informiert.
Der Bogen kann hier heruntergeladen werden:
Verordnungsbogen Diabetischer Fuss.pdf